Erstellt mit MAGIX Berufskraftfahrer & Weiterbildung nach BKrFQG - Was ist das? LKW- und Omnibusfahrer, die ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen, sind von der neuen gesetzlichen Regelung betroffen. Sie haben regelmäßig alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung zu den Themen „Sicherheit & Wirtschaftlichkeit“ zu absolvieren. Der Nachweis darüber wird bei Absolvierung durch die Verwaltungsbehörde im Führerschein eingetragen (Schlüsselziffer „95“). Die 35-stündige Weiterbildung ist laut Gesetz in mindestens 7-stündigen Seminaren zu erbringen. Ob durch ein Wochenseminar oder in Tagesseminaren entscheiden Sie. Als amtlicher Nachweis dient eine Teilnahmebestätigung einer amtlich anerkannten Weiterbildungsakademie. Eine Prüfung ist aktuell nicht erforderlich! Fahrer und Unternehmer können sofort mit der Weiterbildung starten. BKrB BBk BKrFQG = Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr